Artikel 1.
Bowmer & Nuiten Advocaten/Legal, im Folgenden „B&N“ genannt, ist eine Kooperation zweier unabhängiger Kanzleien, nämlich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung Veldhuijzen & Nuiten Advocaten B.V. (Firmennummer: 24319275) und Bowmer Legal B.V. (Firmennummer: 73766569). Die beteiligten juristischen Personen werden im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet. Jeder Teilnehmer betreibt eine eigenständige Anwaltskanzlei auf eigene Gefahr und Rechnung und ist hinsichtlich der von seinen jeweiligen Mandanten erteilten Aufträge ein unabhängiger Auftragnehmer.
Artikel 2.
Aufträge können einem Teilnehmer mündlich oder schriftlich erteilt werden. Ein Dienstleistungsvertrag kommt jedoch erst zustande, wenn einer der Teilnehmer von B&N dem Mandanten eine schriftliche Auftragsbestätigung zugesandt hat, die vom Mandanten unterzeichnet wurde. Alle Aufträge gelten als von dem jeweiligen Teilnehmer an B&N erteilt und angenommen, die den Auftrag eigenständig entgegennimmt und annimmt. Der Auftragnehmer ist allein zur Ausführung des Auftrags verpflichtet. Er ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen.
Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) bestimmt der Auftragnehmer allein, welche seiner Mitarbeiter, unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag besteht, die Arbeiten für den Auftrag ausführen. Die Anwendung des Artikels 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei einem Vertrag mit einer natürlichen Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt („Verbraucher“), der als Fernabsatzvertrag im Sinne des Artikels 6:230m BW gilt, wird der Auftraggeber ausdrücklich über sein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss durch Unterzeichnung der Leistungsbestätigung informiert. Der Verbraucher erklärt sich ausdrücklich mit dem Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einverstanden und ist auch im Falle eines Widerrufs zur Zahlung des vereinbarten Honorars für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet.
Artikel 3.
Die Teilnehmer sind gemäß den Richtlinien der niederländischen Anwaltskammer berufshaftpflichtversichert.
Die Haftung des Teilnehmers ist auf die im Einzelfall von seinem Berufshaftpflichtversicherer ausgezahlte Summe zuzüglich des Selbstbehalts seiner Versicherung begrenzt.
Sollte keine Deckung durch die Versicherung bestehen, ist die Haftung auf das im betreffenden Jahr des Vorfalls für die jeweilige Angelegenheit berechnete Honorar, maximal jedoch 25.000 Euro, begrenzt.
Artikel 4.
Die schriftliche Leistungsbestätigung gemäß Artikel 2 enthält die für den Vertrag geltenden Gebühren sowie die weiteren Bedingungen, zu denen der Auftrag angenommen wird. Die in der Bestätigung angegebenen Honorare der Teilnehmer verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird ein Stundensatz inklusive Mehrwertsteuer vereinbart. Auslagen, die der Teilnehmer im Namen des Auftraggebers leistet, einschließlich Gebühren, Porto, Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers usw., werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt und auf der monatlichen Rechnung aufgeführt.
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Stundensätze regelmäßig anzupassen. Im Falle eines Vertrags mit einem Verbraucher hat dieser das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Gebührenerhöhung zu kündigen.
Artikel 5.
Die Leistungen des Teilnehmers werden ausschließlich für den Auftraggeber erbracht. Dritte können aus dem Inhalt der erbrachten Leistungen keine Rechte ableiten. Der erteilte Auftrag verpflichtet den Teilnehmer zur Ausführung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch nicht zur Garantie eines bestimmten Ergebnisses.
Artikel 6.
Der Auftraggeber stellt B&N und seine Teilnehmer von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Teilnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen frei. Beauftragt der Teilnehmer im Auftrag des Auftraggebers Dritte, haftet er nicht für deren Versäumnisse.
Artikel 7.
Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Mandanten vor Beginn der Tätigkeit eine Vorauszahlung zu verlangen, sowohl bei zahlenden Mandanten als auch in Fällen der Prozesskostenhilfe. In Fällen der Prozesskostenhilfe richtet sich die Vorauszahlung nach der Höhe des voraussichtlichen Eigenanteils, der von der niederländischen Prozesskostenhilfebehörde („Raad voor Rechtsbijstand“) festgelegt wird, sowie nach den Gerichtsgebühren und sonstigen Kosten. Die Vorauszahlung verbleibt während der gesamten Dauer des Auftrags beim Teilnehmer und wird erst nach Abschluss des Auftrags beglichen/zurückgezahlt.
Artikel 8.
Der Mandant ist verpflichtet, die Rechnungen, Vorauszahlungen, Auslagen und (Vorschüsse auf) Eigenanteile der Prozesskostenhilfe des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich vereinbart wurde.
Artikel 9.
Zahlt der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, kann der Teilnehmer Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 2 % pro Jahr geltend machen, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher. In diesem Fall fallen lediglich die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches an.
Darüber hinaus kann der Teilnehmer außergerichtliche Inkassokosten geltend machen. Die Höhe des Verzugszinses für außergerichtliche Inkassokosten richtet sich nach den in der niederländischen „Besluit vergoeding buitengerechtelijke incassokosten“ (Stb. 2012, 141 und 142) festgelegten Beträgen.
Zahlt der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Teilnehmer berechtigt, die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber unverzüglich einzustellen.
Artikel 10.
Der Auftraggeber erteilt dem Teilnehmer im Voraus die Erlaubnis, Informationen an andere Mitarbeiter von B&N und deren Teilnehmer weiterzugeben, die nicht direkt mit dem Fall befasst sind und für den Fall nützlich oder erforderlich sein könnten.
In Fällen der Prozesskostenhilfe erteilt der Mandant im Voraus die Erlaubnis, dem niederländischen Prozesskostenhilferat („Raad voor Rechtsbijstand“) alle Informationen und/oder Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Beantragung von Prozesskostenhilfe und/oder Entschädigung im Rahmen der Prozesskostenhilfe erforderlich sind.
Artikel 11.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für weitere und nachfolgende Aufträge/Anweisungen des Mandanten.
Artikel 12.
Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem Mandanten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
Artikel 13.
B&N kann künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung der Auftragsabwicklung einsetzen, beispielsweise für organisatorische und sekretarielle Tätigkeiten, Recherchen zu Gesetzen und Rechtsprechung, vorläufige Dokumentenanalysen, Zusammenfassungen und Übersetzungen. Der Teilnehmer gewährleistet stets die rechtskonforme und korrekte Nutzung der KI während der Auftragsabwicklung.
Artikel 14.
Das Beschwerdeverfahren von B&N gilt für alle zwischen dem Teilnehmer und dem Mandanten geschlossenen Verträge. Der Kunde muss Beschwerden über die Leistungen oder Rechnungen innerhalb von zwei Monaten nach deren Kenntniserlangung bzw. innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungsdatum an den Beschwerdebeauftragten richten. Der Beschwerdebeauftragte wird gemeinsam mit dem Kunden versuchen, die Beschwerde beizulegen. Auf Anfrage stellt der Teilnehmer dem Kunden das Beschwerdeverfahren kostenlos zur Verfügung.
Sollte das interne Beschwerdeverfahren zu keiner Lösung führen, ist das Bezirksgericht Rotterdam ausschließlich zuständig für Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und dem Kunden. Der Teilnehmer hat jedoch das Recht, Streitigkeiten einem zuständigen Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden vorzulegen.
Artikel 15.
Die englische Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient lediglich Ihrer Information. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von B&N sind in Niederländisch und Englisch verfasst. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der hinterlegte niederländische Text maßgebend.
Dordrecht/Rotterdam, 28. Januar 2026.
Eingereicht beim Gericht von Rotterdam am 28. Januar 2026 unter der Urkundennummer 5/2026.